Abb.: Wake News
Heute, 25. Juni 2014 wurde durch den WN-Anzeiger die Rubrik “Selbstverwaltungen – D” in Betrieb genommen. Ab sofort können Menschen, die sich unter Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/RES/56/83 Art. 9, 11 gestellt haben, ihre jeweiligen >Bekanntmachungen/To Whom It May Concern< hier einstellen lassen.
Die Sortierung dieser Dienstleistung erfolgt nach Anfangsbuchstabe des jeweiligen Familiennamen, sowie einer vom WN-Anzeiger vergebenen Kennnummer.
Hier ist der Link zu diesem Bereich:
https://wnanzeiger.wordpress.com/selbstverwaltungen-d/
Selbstverwalter können sich anhand der bereits erfolgten Eintragungen orientieren wie so etwas aussieht, was notwendig für die Eintragung ist und welche Angaben gemacht werden können. Jede Selbstverwaltung erhält einen eigenen Link zur Nutzung im Rahmen der Offenkundigmachung! Dieser lässt sich dann entsprechend auch amtlich verwenden. Eine Anonymisierung im Fall der Selbstverwaltungen ist nicht vorgesehen, macht auch keinen Sinn, da es sich ja um eine amtliche Erklärung des Menschen in Selbstverwaltung handelt, die zu diesem Zweck beim WN-Anzeiger publiziert wird.
Bei Interesse erbitten wir Kontaktaufnahme unter: wnanzeiger (at) wakenews.net
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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