Wiederherstellung der verfassungsgemässen Ordnung, Dr. Klaus Maurer “Das Ende aller Ausreden”

Abb.: https://www.wakenews.tv/watch.php?vid=9cc549ad8
(Vortrag durch anklicken des Link öffnen)

Hier wird von Dr. Klaus Maurer aus seiner Sicht über die Verhältnisse in der BRD, Deutschland, Germany berichtet. Insbesondere was getan werden muss um die verfassungsgemässe Ordnung der zuletzt gültigen Verfassung auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (Kaiserreich, Verfassung aus 1871 – 1914 (vor der Ausserkraftsetzung dieser Verfassung wegen des Beginns des I. Weltkrieges (Anm.: der bis heute andauert, da es keine Friedensverträge gibt!). wiederherzustellen.
Durch eigene Gedanken könnte man sich dieses Video oder sein Buch “Die BRD- GmbH” auf die heutigen Verhältnisse legen um zu vergleichen was alles der Wahrheit oder Lüge entspricht. Die Zeiten in der [BRD] hat sich nicht zu Gunsten des eigenen Volkes verändert. Wie die meisten Menschen sehen und spüren können, setzt dieses System auf andere Karten. Lasst euch nicht in Angst versetzen und bleibt standhalten und stark.
Wir sind die EINZIGE und LETZTE Chance für eure bzw. unserer Kinder!

Zitat aus dem Vortrag:
“Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine!”

Permanente Militär-Hubschrauber-Belästigung über Basel seit dem 22.08.2022
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Stellung von STAATSANWALTSCHAFTEN im Bund (alias Bundesrepublik Deutschland)

Staatsanwalt eine politische Institution in der BRiD

Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News

https://wnanzeiger.wordpress.com/proklamationen-d/staatsanwaltschaften-brdberlin/

Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

http://www.tagesspiegel.de/politik/staatsanwaelte-und-der-fall-netzpolitik-org-warum-das-weisungsrecht-des-justizministers-bleiben-sollte/12157484.html

„Staatsanwalt“ eine politische Institution in der BRiD

Der angebliche BRD-Gesetzgeber hat bis dato für den Berufsstand des „Staatsanwaltes“, der via Art. 92 i. V. m. 97 GG unmißverständlich der Exekutive
zugeordnet ist, noch kein eigenes Gesetz geschaffen. Der sogenannte „Staatsanwalt“ (fragliche Legitimation, wie im Abschnitt A bereits vorgetragen),
weisungsgebunden gem. den §§ 144, 146 (mehrfach ungültiges/nichtiges) GVG, stützt daher seine Handlungen im Wesentlichen auf die §§ („Zehnter Titel
– Staatsanwaltschaft“) des (mehrfach ungültigen/nichtigen) GVG; der (mehrfach ungültigen/nichtigen) StPO; der (mehrfach ungültigen/nichtigen) ZPO;
dem StGB (welches wohl in weiten Teilen nichtig ist, s. dazu Gesetzgebungsverfahren, betreffend das materiellderogative Überleiten von Strafandrohungen,
wie es mit Wirkung bis heute vor allem in strafrechtlichen Änderungsgesetzen der Jahre 1969 und 1974 gepflegt wurde; derartige Überleitungsvorschriften
sind nach Maßgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheitgrundgesetzwidrig und die daraus folgende Nichtigkeit betrifft weite
Teile des Strafgesetzbuchs); dem JGG (Jugendgerichtsgesetz), zwei Verwaltungsvorschriften (keine Rechtsnormen im materiellen Sinn!), den RiStBV
(Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) und der MiStra (Anordnung über Mitteilung in Strafsachen) – weshalb bereits an dieser Stelle
wegen der Anwendung ungültiger/nichtiger Gesetze (kein Vorgang, keinVerfahren, keine Strafe – ohne Gesetz und ohne legale Amtswalter!) gegen den
Artikel 6 insbesondere Abs.1 EMRK (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) vehement verstoßen wird!

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Abb.: https://de.wikipedia.org/wiki/Franz%C3%B6sische_Revolution

Erstmals in der Französischen Revolution setzte sich der Gedanke durch, daß ein Richter, der einen Tatverdächtigen ermittelte, nicht unbefangen über die Frage
entscheiden konnte, ob der von ihm Verdächtigte auch tatsächlich der Schuldige war.
Es wurde deshalb eine vom Gericht unabhängige Einrichtung geschaffen, die die Untersuchungen eines Kriminalfalles führte und die Anklage erhob.
Dies war die Geburtsstunde des Staatsanwaltes.
Der Gedanke der Französischen Revolution schwappte nach Deutschland über. Die Demokratisierungsbestrebungen des Jahres 1848 machten auch vor
dem Strafprozeß nicht halt. Forderungen nach einer Öffentlichkeit des Strafverfahrens, nach Beteiligung von Laienrichtern und nach einer Mitwirkung eines
Staatsanwaltes ließen sich nicht mehr zurückdrängen.

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Abb.: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Revolution_1848/1849

Die (auch wegen fehlender rechtlicher Grundlagen) Stellung des „Staats“anwaltes im Strafprozeß, die heutzutage in der BRD gängige Praxisist, soll das Ergebnis
blutiger Auseinandersetzungen in den Freiheitskriegen, für die viele Kämpfer für eine bessere Demokratie ihr Leben ließen, sein?

Die Aufgabe des „Amts“walters in der Funktion des „Staats“anwaltes (im Idealfall auch der Anwalt des Staates, welcher das Volk ist – was aber in der Realität
regelmäßig eine Fiction und Farce ist) besteht unter Anderem darin, beispielsweise Offizialdelikte (z.B. Urkundenfälschung, Rechtsbeugung oder Betrug,
auch der Versuch ist strafbar) der Strafverfolgung „von Amts wegen“ zuzuführen.

Der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes steht am Anfang und am Ende eines jeden Strafverfahrens.

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren und darin kommt dem „Staats“anwalt eine überragende Stellung (und Verantwortung!) zu.
Nach § 160 (mehrfach ungültige/nichtige) StPO entscheidet er bei Verdacht einer Straftat darüber, wie der Sachverhalt zu erforschen ist, er entscheidet darüber,
ob öffentliche Anklage erhoben wird oder ob die Ermittlungen eingestellt werden, ihm allein obliegt das Anklagemonopol.

In der Hauptverhandlung vertritt der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes die Anklage, wirkt durch eine Fülle von Handlungen auf den Ablauf
der „Gerichts“verhandlung ein und im Falle einer Verurteilung obliegt dem „Staats“anwalt die Strafvollstreckung (§ 451 mehrfach ungültige/nichtigeStPO).
Im Ermittlungsverfahren kann er sich der Mithilfe des gesamten Polizeiapparates und aller anderen „Behörden“ bedienen, wobei die Polizei nicht nur – wie jede
andere „Behörde“ – „Amts“hilfe zu leisten hat, zahlreiche Polizei „beamten“ sind auch als Hilfs„beamte“ der „Staats“anwaltschaft seinen direkten Weisungen
unterworfen und dürfen in dieser Eigenschaft Straftaten selbsttätig untersuchen (§§ 161, 163 mehrfach ungültige/nichtige StPO).

Zugleich handelt der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes inUnabhängigkeit gegenüber dem „Gericht“, unterliegt jedoch uneingeschränkt der
Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§§ 144, 147 mehrfach ungültiges/nichtiges GVG). Damit ist eine nicht unerhebliche Einflußmöglichkeit auf die „Staats“anwaltschaften
und „Staats“anwälte gegeben, zumal die Weisungsgeber nicht an die Schriftform gebunden sind.

Das SYSTEM verfolgt sich nicht selbst

Abb.: Wake News

Somit ist insgesamt jedweden rechtswidrigen Handlungen Tür und Tor geöffnet,weswegen wohl auch nur sehr selten „Amts“walter z.B. wegen Urkundenfälschung,
Rechtsbeugung oder Betrug angeklagt und verurteilt werden (dies geschieht sehr oft wohl eher nur, um dem Volk, welches der Staat ist, „Frieden, Freiheit, Recht
und Ordnung“ gelegentlich zu Showzwecken vorzugaukeln oder/und wenn man sich untereinander los werden möchte und sich somit als „rechtschaffener“ „Staats“diener inszeniert).

Ein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“ gibt es in der BRD nicht und gesetzliche Gerichte wurden bekanntlich (s. dazu Abschnitt A) im September 1950 in der BRD abgeschafft –
und – so wundert es nicht, daß der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes letztlich eine Ausnahmegerichtsbarkeit/Sondergerichtsbarkeit darstellt; dies stets insbesondere
dann, wenn der „Amts“walter in der Funktion des „Staats“anwaltes Offizialdelikte, wie z.B. Urkundenfälschung, Rechtsbeugung oderBetrug – nicht verfolgt, bzw.
die Ermittlungen einstellt, obwohl solche Tatbestände oft sogar offenkundig vorliegen.

Keine Gewaltenteilung BRiD

Abb.: Collage aus Internetbildern und Wake News

Die schon aus der französischen Revolution gezogenen Lehren werden in der BRD konsequent mißachtet /pervertiert und so der sogenannte „Staats“anwalt (Exekutive) zum „Richter“
(Judikative) und Henker (Exekutive) in Personalunion (Verstoß gegen die Gewaltenteilung> Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG) – und so die Deckung selbst derbster Straftaten innerhalb
der Legislative, Exekutive und Judikative möglich gemacht.

Zugleich ergeben sich aus den Handlungen des „Staats“anwaltes wie voran bei den anderen „Amts“waltern in den Abschnitten A bis C festgestellt, auch Verstöße gegen die
Rechtssicherheit u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art.80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) sowie Verstöße gegen das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).

Hinzu kommt: Immerhin schon nach Jahrzehnten, nämlich am 25.07.2012 -stellte das sogenannte “Bundesverfassungsgericht” fest, daß das BRD-Wahlrecht grundgesetzwidrig ist
und war. Das betrifft nach derzeitigen Erkenntnissen alle sogenannten Bundestagswahlen, die seit dem Jahr 1956 abgehalten wurden, wonach es eigentlich selbstverständlich sein sollte:

In einem demokratischen System kann kein Gesetz, keine Verordnung und auch kein Vertrag Rechtskraft erlangen, wenn die dies veranlassenden Personen nicht rechtsgültig gewählt wurden.

Quelle: http://antiterror-info.org/exchange/latr/Merkblatt-Amtswalter.pdf

Unser Geheimnis - Die BRD ist kein Staat

Abb.: http://wakenews.net/html/brd.html

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Basel-Stadt, Schweiz: Einsprache gegen Millionen-Bauprojekt auf dem Areal der Deutschen Reichsbahn

Gelände der Deutschen Reichsbahn Basel-Stadt

Abb.: Collage aus Internetbildern, Areal Deutsche Reichsbahn, Erlenmatt, Staatsarchiv

Gegen das geplante Bauvorhaben, der Errichtung einer Tiefgarage auf dem Erlenmatt-Areal, dem Gelände der Deutschen Reichsbahn in Basel-Stadt wurde am 22.08.2014 Einsprache erhoben, da schwerwiegende rechtliche, völkerrechtliche Konsequenzen erwartet werden, aufgrund der möglicherweise rechtswidrigen Überschreibungen von Grundflächen auf die derzeitigen Besitzer.

Hier mehr dazu:
https://wnanzeiger.wordpress.com/proklamationen-ch/kanton-basel-stadt-bs/bs-bau-und-verkehrsdepartement/bahngelande-deutsche-reichsbahn-Basel-Stadt/

Nunmehr können auch Proklamationen für den Bereich CH/Schweiz beim WN-Anzeiger eingebracht werden:
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Bei Interesse erbitten wir Kontaktaufnahme unter: wnanzeiger (at) wakenews.net

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